Gemeinde erteilt breite Unterstützung beim Investitionsverfahren

  • sie bereitet Informationen über Investitionsmöglichkeiten der Gemeinde vor,
  • begleitet den Investor bei allen unentbehrlichen Verwaltungsverfahren und juristischenVerfahren, die bei der Projektrealisierung auftreten,
  •  bietet schnellen Zugang zur komplexen Information über die wirtschaftlich-juristische Umgebung der Investition an,
  • hilft beim Finden von entsprechenden Lokalisierungen, gemäß der Erwartungen der Investoren und seiner Partner und Lieferanten,
  • bietet die Betreuung nach der Investition an, fördert auch Firmen, die bereits auf dem Gemeindegebiet tätig sind.

Gemeinde Czempiń arbeitet mit dem Kreisarbeitsamt und Berufsschulen in Kościan zusammen und bietet eine reiche Basis der qualifizierten Arbeitskräfte an.

Gemeinde arbeitet mit dem lokalen Business zusammen

Gemeinde Czempiń führt auch Tätigkeiten zugunsten der Entwicklung von Unternehmen. Sie beruhen auf der systematischen Zusammenarbeit mit den Unternehmern und Institutionen aus dem Businessumkreis.

Unter wichtigsten Institutionen aus dem Umkreis des Business, mit denen die Gemeinde zusammenarbeitet, befinden sich:

Beschäftigungsförderung seitens des Kreisarbeitsamt

Hilfe bei der Wahl der Arbeitsbewerber– der Arbeitgeber erhält Unterstützung bei der Wahl von Bewerbern im Bereich des Werbungsverfahrens, das Festlegung der Bedürfnisse des Arbeitgebers und Wahl von optimalen Bewerbern umfasst.

Geförderte Beschäftigung – Arbeitgeber, der eine arbeitslose im Kreisarbeitsamt eingetragene Person zu beschäftigen beabsichtigt, kann sichum finanzielle Unterstützung bewerben, die mit der Beschäftigung der überwiesenen arbeitslosen Person verbunden ist.

Steigerung der Kompetenzen und Qualifikationen der Arbeitnehmer und Arbeitsbewerber

Weitere Informationen: Wortal Publicznych Służb Zatrudnienia prowadzony przez Powiatowy Urząd Pracy w Kościanie – aktualna strona : Strona główna (praca.gov.pl)

Regierungszuschuss PAIH

Regierungszuschüsse werden auf Grund des Programms für Förderung der Investitionen, die für die polnische Wirtschaft bedeutsam sind, für Jahre 2011-20310 („Programm“), das durch Ministerrat am 5. Juli 2011 (geändert am 25. März 2021) verabschiedet wurde.

Die Förderung hat die Form einer Subvention auf Grund eines Vertrags zwischen dem Wirtschaftsminister und Investor zuerkannt wird. Der Vertrag bestimmt genau Voraussetzungen der Zahlung von der Subvention bei dem Einhalten des Prinzips, das die Subvention im Verhältnis zu dem Realisierungsgrad der Verpflichtung gezahlt wird.

 Das Programm sieht zwei Gründe für die Förderung der Investition voraus:

  1. Förderung wegen der Kosten f:ur die Bildung von neuen Arbeitsplätzen ( Zuschuss für die Beschäftigung)
  2. Förderung wegen der qualifizierten Kosten der neuen Investition (Investitionszuschuss)

 

Weitere Informationen: PAIH | Strona główna

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